Nachhaltigkeitspolicy

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Informationen gemäß Art. 3 Abs. 2, Art. 4 Abs. 5 lit. b und Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor

Gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR”) ist die S-International Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG -nachfolgend S-International genannt - verpflichtet, unternehmensspezifische Angaben zu veröffentlichen.
 

I. Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei unserer Anlageberatungstätigkeit (Art. 3 Abs. 2 Offenlegungsverordnung)

 

Ein Nachhaltigkeitsrisiko stellt ein Ereignis oder eine Bedingung in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung dar, dessen beziehungsweise deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert Ihrer Investition haben könnte.

 

Über die Auswahl der Finanzinstrumente, die wir Ihnen als für Sie geeignet empfehlen, beziehen wir keine Nachhaltigkeitsrisiken bei der Anlageberatung ein, da wir ausschließlich over the counter (OTC)-Derivate vertreiben, die vom Anwendungsbereich der Offenlegungsverordnung für die Hersteller (wie z.B. LBBW) ausgenommen sind.

 

Stand: 18.08.2025

Erläuterung zur Änderung vom 18.08.2025:

  • Umformulierung der Überschrift „Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei unserer Anlageberatungstätigkeit (Art. 3 Abs. 2 Offenlegungsverordnung)“
  • Verkürzung und Konkretisierung der Erklärung, dass die Nachhaltigkeitsrisiken bei unserer Anlageberatungstätigkeit nicht berücksichtigt werden.

 

II. Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung (Art. 4 Abs. 5 lit. b SFDR)

 

Da Zins-, Währungs- und Rohstoffderivate aus dem Kreis der vom Anwendungsbereich der SFDR erfassten Finanzprodukte ausgenommen sind, besteht keine regulatorische Verpflichtung für die Hersteller dieser Produkte, die produktbezogenen Informationspflichten der SFDR zu erfüllen (z. B. keine Verpflichtung, über die ökologischen und/oder sozialen Merkmale oder das nachhaltige Investitionsziel der Finanzinstrumente auf Basis der dezidierten SFDR-Vorgaben zu informieren). Für diese Finanzinstrumente („tailor made“) wird auch kein Zielmarkt inkl. Nachhaltigkeitsmerkmale vom Hersteller festgelegt.

 

Dementsprechend werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts, PAI) auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung bei der Anlageberatung dieser Produkte nicht berücksichtigt.

 

Die S-International beabsichtigt keine anderen Finanzinstrumente zu empfehlen.

 

Stand: 04.11.2024

Erläuterung zur Änderung vom 04.11.2024:

Konkretisierung aufgrund der Q&A der EU-Kommission, dass die Anforderungen von Art. 4 Abs. 5 lit. b SFDR nicht auf die Anlageberatung zu Finanzprodukten gem. SFDR beschränkt sind.

 

Datum der erstmaligen Veröffentlichung: 21.10.2024

 

III. Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 Abs. 1 Offenlegungsverordnung)

 

Wir stellen im Rahmen unserer Vergütungspolitik von Gesetzes wegen sicher, dass die Leistung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht in einer Weise vergütet oder bewertet wird, die mit unserer Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kundinnen und Kunden zu handeln, kollidiert. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein
Finanzinstrument zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht.

 

Da wir im Rahmen unserer Kundenberatungen keine Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen, bestehen im Hinblick auf diese Risiken keine Interessenkonflikte innerhalb der S-International und unsere Vergütungspolitik steht im Einklang mit Artikel 5 Abs. 1 der Offenlegungsverordnung.

 

Stand: 18.08.2025

Erläuterung zur Änderung vom 18.08.2025:

  • Umformulierung der Überschrift „Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 Abs. 1 Offenlegungsverordnung)“
  • Verkürzung und Konkretisierung der Informationen aufgrund der Änderungen im Abschnitt I (keine Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei unserer Anlageberatungstätigkeit)

Datum der erstmaligen Veröffentlichung: 21.10.2024

 

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